Eingeschlossene Leistungen:
Extras:
1. Vorbemerkungen.
In den hier aufgeführten “Allgemeinen Mietbedingungen” versteht man:
- Unter “Tourismusunternehmen”, die Unternehmen, die der Europa Tourist Group angehören.
- Unter “Klient”, denjenigen, der die Buchung durchführt und den Service und die Einrichtungen, die vor Ort von den, der Europa Tourist Group angehörenden Agenturen, angeboten werden, nutzt.
- Unter “Buchung”, die Anfrage des Klienten ein Apartment oder ein Hotelzimmer für einen gewissen Zeitraum anzumieten.
- Unter “Anmeldungsschreiben”, die Mitteilung des Tourismusunternehmens, infolge an den Erhalt der Buchung, der Verfügbarkeit eines Apartments oder eines Hotelzimmers für den
Klient. Es beinhaltet Details des Angebots und die Aufforderung die Anzahlung zuzusenden.
- Unter “Buchungsbestätigung”, die Mitteilung des Tourismusunternehmens den Erhalt der Anzahlung und die Vervollkommnung der Unterkunft zu bestätigen.
- Unter “Unterkunft”, den Vertrag, welcher zwischen dem Tourismusunternehmen und dem Klient abgeschlossen wird.
- Unter “Vertragsbedingungen”, die Bedingungen und die Normen, welchen die Unterkunft unterliegt.
2. Buchung und Vervollkommnung der Wohnung.
Die Unterkunft ist in dem Moment vollkommen, in welchem der Klient die Buchungsbestätigung erhält, die das Tourismusunternehmen sofort nach Erhalt der Anzahlung (Art. 3)
verschickt. Die Buchungsbestätigung muss vom Klienten bei der Schlüsselannahme des gemieteten Apartments oder des Zimmers vorgelegt werden. Im Anhang an die Buchungsbestätigung befindet sich ein Formular in dreifacher Ausführung, welches die Hausbewohnerliste beinhaltet. Diese muss ausgefüllt, unterschrieben und in allen drei Kopien umgehend an das Tourismusunternehmen zurückgeschickt werden.
3. Anzahlung und Bezahlung der Miete.
Der Restbetrag in Bezug auf die Anzahlung und weitere Details werden mit dem Anmeldungsschreiben mitgeteilt. Die Anzahlung entspricht in jedem Fall 30 % der Unterkunftsmiete
und kann per gedecktem Verrechnungsscheck per Einschreiben oder per Postanweisung zugesandt werden. Die Anzahlung muss innerhalb von 7 Tagen, nachdem dem Klient die Verfügbarkeit der Unterkunft für den gefragten Zeitraum mitgeteilt worden ist, beim Tourismusunternehmen eintreffen. Als Zahlungszweck muss auf jeden Fall (in den für den Verwendungszweck vorgesehenen Freiräumen, wenn möglich, oder andernfalls mit einem Begleitbrief) die Anmeldungsschreibennummer, sowie der Name und Nachname des
Buchungsinhabers angegeben werden. Das Tourismusunternehmen behält sich das Recht vor, Anzahlungen, die später als 7 Tagen, nachdem die Verfügbarkeit mitgeteilt worden ist, eintreffen, nicht zu akzeptieren und die Buchung automatisch zu stornieren. Die Restzahlung ist gleichzeitig mit der Schlüsselentgegennahme zu leisten inwiefern es sich um die Apartments und Aparthotels handelt, bei den Hotels wird die Restzahlung bei der Abreise geleistet.
Die Bezahlung ist bevorzugt in bar, mit Reiseschecks oder mit Schecks, welche durch die EC-Karte garantiert sind zu leisten.
4. Kündigung und Rücktritt.
Im Falle eines Reiseruecktritts verlieren Sie nie Ihre bereits geleistete Anzahlung: Fuer Absagen, die mind. 3 Wochen vor dem eigentlichen Urlaubsbeginn mitgeteilt werden, koennen Sie eine Gutschrift fuer den geleisteten Gesamtbetrag der Anzahlung erhalten, welche fuer das laufende Jahr oder das darauffolgende in einer unserer Strukturen eingeloest werden kann.
5. Ankunft,
nicht angetretene Ankunft und frühzeitige Abreise Die Ankunft muss am festgelegten Tag zwischen 17.00 und 20.00 Uhr am Nachmittag erfolgen. Bei der Ankunft müssen für die Registrierung alle Ausweise der Personen, die das Apartment oder das Zimmer bewohnen, vorgelegt werden. Im Falle einer Verspätung muss der Klient das Tourismusunternehmen rechtzeitig informieren. Sollte dieses nicht der Fall sein, wird das Apartment-Wohnung bis um 10.00 Uhr des darauffolgenden Tages frei gehalten. Danach behält sich das Tourismusunternehmen das Recht vor an dritte weiterzuvermieten. Sollte der Klient freiwillig abreisen, so hat er in keinem Fall das Recht auf einen Mieterlass, folglich kann er auch
keine Kostenrückerstattung verlangen.
6. Aufenthaltsnormenund vorgesehene Strafen bei deren nicht Einhaltung. Es ist untersagt mehr Personen als für diejeweilige Unterkunft vom Tourismusunternehmen vorgesehene und in der Hausbewohnerliste, welche der Buchungsbestätigung beiliegt, eingetragene Personenzahl zu beherbergen. Diesbezüglich werden Kinder wie Erwachsene gezählt.
Die Gäste sind gebeten die Hausordnung zu respektieren und gewissenhaft die allgemeinen Normen der Ruhezeiten, vor allem während der Hauptruhezeiten am Nachmittag und in der Nacht, zu beachten, indem sie Krach und lästigen Lärm vermeiden. Der Gast hat sich zu bemühen auf das Apartment (Wände, Fußböden,…etc.), Haushaltsgeräte (Geschirr, Kühlschrank,
Herd,…etc.) und die Einrichtung (Möbel, Betten, Tische,…etc.) zu achten.
Man bittet die Stühle und den Tisch von der Terrasse beim Verlassen des Apartments in die Wohnung zu stellen. Eventuelle beschädigte oder gestohlene Objekte müssen vom Klient ersetzt werden. Beschwerden zum Status des Apartments oder des Zimmers und zu den Accessoires werden nur bis zu 24 Stunden nach Ankunftstag akzeptiert. Kleine Haustiere (max. 8 kg) sind nur erlaubt, wenn ausdrücklich im Katalog darauf hingewiesen wird. Bitte das Haustier bei Buchung anmelden. Die Nutzung von eigenen Öfen, Elektroherden und Klimageräten ist nicht gestattet. In Bezug auf die Verhaltensregeln für den Aufenthalt, vor allem, aber nicht nur auf die Anzahl der Personen beziehend, sondern auch auf die Instandhaltung der Wohnung-des Zimmers und die Respektierung der Ruhezeiten, behält sich das Tourismusunternehmen das Recht vor unter höchster Diskretion, auch bei Abwesenheit des Mieters, die Örtlichkeiten zu inspizieren, um die gewissenhafte Beachtung zu prüfen. Wenn bei der Inspektion schwerwiegende Nichtbeachtungen auftreten sollten, gilt der Mietvertrag laut Gesetz zu Lasten des Klienten sofort als hinfällig und das Tourismusunternehmen kann die sofortige Räumung des Apartments-Zimmers fordern und kann sich zusätzlich, im gegebenen Fall, an die Staatsgewalt wenden. Außerdem kann es den vereinbarten Mietbetrag fordern, welcher bei der Abreise zu zahlen wäre. Das Tourismusunternehmen behält sich das Recht vor
eventuelle Schadensersatzansprüche einzufordern. Diesbezüglich empfiehlt das Tourismusunternehmen ausschließlich Familien die Nutzung der Apartments und der Zimmer.
7. Apartmentausstattung.
Alle Apartments werden komplett ausgestattet vergeben und verfügen über einen Gasherd und Kühlschrank, sowie Küchenutensilien (Töpfe, Teller, Gläser, Geschirr), fließend Kalt-
und Warmwasser, elektr. Strom von 220 V. Die Gasversorgung erfolgt durch eine Gasflasche, welche, sobald sie leer ist, umgehend durch eine neue von einer Gasfirma mit folgenden
Öffnungszeiten ersetzt wird: in den Wintermonaten: 9.00 – 12.00 Uhr und 15.00 – 19.00 Uhr (samstags-sonntags ausgeschlossen) in den Sommermonaten: 8.45 – 12.45 Uhr und 15.45 – 19.45 Uhr (täglich) (sonntags nachmittags: 16.30 – 19.30 Uhr) Für jeden Schlafplatz sind eine Decke und ein Kissen vorgesehen. Der Klient braucht sich nur Bettwäsche, Handtücher und Tischwäsche von daheim mitzubringen. Es ist jedoch auch möglich sich auf Anfrage Bettwäsche und Handtücher direkt vor Ort gegen eine Gebühr auszuleihen. Die Kissen- und Matratzenschoner dürfen nicht als Bettwäschenersatz benutzt werden. (Sollte der Klient damit nicht ausgestattet sein, so ist er gebeten, sich an das Tourismusunternehmen zu wenden.)
8. Abreise.
Das Apartment muss am Abreisetag bis 9.00 Uhr verlassen werden; die Abreisen in den Aparthotels und in den Hotels sind bis spätestens 10.00 Uhr vorgesehen.
Die Abreise sollte möglichst zu den Bürozeiten geschehen, um dem Personal die Möglichkeit zu geben den Stand und die Sauberkeit der Wohnung zu kontrollieren. Das Tourismusunternehmen kann, auf Anfrage, die Abreise auch bei Nacht gestatten und auch sonst außerhalb der Büroöffnungszeiten. Jedoch behält sich das Tourismusunternehmen
in diesem Fall das Recht vor die, eventuell vom Klient geleistete Kaution einzubehalten (mehr dazu im folgenden Artikel), um diese schließlich, nach der Durchführung der notwendigen
Apartmentkontrolle, dem Klient per Post zuzusenden. Das Apartment muss ordentlich, frei von Müll, mit leerem Kühlschrank, gespültem Geschirr und perfekt gereinigter Kochnische
hinterlassen werden.
9. Kaution.
Der Klient bemüht sich vom ersten Moment an das Apartment in perfekter Ordnung zu lassen. Zur Garantie der genauen Respektierung aller Verhaltensregeln, Instandhaltung und
korrekten Nutzung des Apartments-Zimmers, kann das Tourismusunternehmen, nach eigenem Ermessen, vom Klienten, im Moment der Schlüsselübergabe, eine Kaution von Euro 100,00 pro Apartment fordern (Luxury Villa Euro 500,00).
10. Verantwortung des Tourismusunternehmens.
Das Tourismusunternehmen kann nicht für eventuelle Schäden, Unfälle, Verluste, Diebstähle, Verspätungen und Unannehmlichkeiten, die sich im Apartment zutragen sollten, verantwortlich gemacht werden. Das Tourismusunternehmen stellt jedoch jederzeit seinen Service zur Verfügung, um zu helfen eventuelle Probleme zu lösen, davon ausgehend, dass eventuelle nachweisliche Schadensersatzansprüche direkt mit der Agentur vor
Ort vereinbart werden. Sollte die Klimaanlage nicht in Ordnung sein, wird maximal eine Pauschale von 10% vom Tagesmietpreis zurückerstattet, und nur für die Tage, an denen die Klimaanlage nicht funktioniert hat. Im Falle von gesetzlichen Unstimmigkeiten ist ausschließlich der Gerichtsstand von Venedig verantwortlich.
11. Besondere Normen.
Das Tourismusunternehmen behält sich das Recht vor, im Fall von Unvorhersehbarkeiten bei der Zuteilung des gebuchten Apartments, dieses durch ein anderes gleichwertiges zu ersetzen, das die gleichen Charakteristiken aufweist. In diesem Fall werden eventuelle Unkosten vom Tourismusunternehmen getragen. Der Kundenwunsch für ein bestimmtes Apartment-Zimmer (Nummer, Etage, Richtung, Ausblick,…etc.) wird vom Tourismusunternehmen beachtet, jedoch nicht garantiert. Die Beschreibung der Einrichtungszusammenstellung, welche im Katalog wiederzufinden ist, kann außergewöhnlichen Variationen unterliegen. Es wird darauf hingewiesen, dass das Personal des Tourismusunternehmens autorisiert ist, die Apartments-Zimmer für mögliche Reparaturen und Instandhaltungen auch bei Abwesenheit des Klienten zu betreten.
12. Annahme.
Beim Buchungsvorgang akzeptiert der Mieter ausnahmslos alle hier aufgeführten Bedingungen.